TESTAMENTSERÖFFNUNG & ERBFOLGE

Der Umgang mit dem Verlust eines geliebten Menschen kann emotional überwältigend sein. Trotzdem ist es in den meisten Fällen ratsam, sich zeitnah mit den erbrechtlichen Folgen des Todesfalls zu beschäftigen. Liegt ein Testament bzw. Erbvertrag vor? Wenn ja, was geschieht als Nächstes?

DAS NACHLASSVERFAHREN

Wenn ein Mensch verstirbt, also der Erbfall eintritt, geht sein Nachlass als Ganzes auf seine etwaigen Erben über. Hat er keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) getroffen, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Gibt es eine Verfügung, kommt es im Rahmen des Nachlassverfahrens vor dem sogenannten Nachlassgericht zunächst zur Testamentseröffnung. Testamente können entweder bei einem Gericht oder auch zuhause verwahrt werden. Wer eine Verfügung von Todes wegen auffindet, muss sie unverzüglich dem zuständigen Nachlassgericht übergeben. Grundsätzlich wird das Nachlassgericht von dem Standesamt unterrichtet, das die Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Das Gericht wird das Testament eröffnen und alle Beteiligten benachrichtigen: ggf. den Testamentsvollstrecker, die gesetzlichen Erben, ggf. die durch das Testament eingesetzten Erben, Vermächtnisnehmer und alle, die durch Auflagen begünstigt sind. Ein etwaig benannter Testamentsvollstrecker ist nun zur Verwaltung/Verteilung des Nachlasses verpflichtet.

Wenn Sie erfahren, dass Sie in einem Testament berücksichtigt wurden oder als gesetzlicher Erbe infrage kommen, müssen Sie innerhalb von 6 Wochen überlegen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Das wird davon abhängen, ob und wie hoch eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers sind, die ebenfalls zum Nachlassvermögen gehören.

WORUM SIE SICH MÖGLICHST RASCH KÜMMERN SOLLTEN

  • Stellen Sie fest, ob der Verstorbene Vorkehrungen für den Todesfall getroffen hat, und wie sein Nachlass verteilt werden soll. Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Einen Testamentsvollstrecker?
  • Gibt es keine Verfügung, versuchen Sie, eine Übersicht über das Vermögen des Verstorbenen zu bekommen; finden sich Hinweise auf Konten oder Eigentum, eventuell im Ausland, von dem Sie bislang nichts wussten?
  • Wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um eine Sterbeurkunde zu erlangen. Diese kann erforderlich sein, um bei Behörden, Banken & Versicherungen und anderen Stellen den Todesfall nachzuweisen.
  • Die Kündigung von z. B. Daueraufträgen, Wohnungsmietvertrag, Verträgen mit Versorgungsunternehmen, Internetprovidern, Arbeitsvertrag, etc.
  • Eventuell müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um sich Dritten gegenüber als Erbe auszuweisen. In den meisten Fällen reichen aber das notarielle Testament und die Niederschrift der Testamentseröffnung. Ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.
  • Gibt es einen Testamentsvollstrecker, hat dieser die folgenden Aufgaben:
    • Den Erben eine Aufstellung über die Nachlassbestandteile und etwaige Schulden des Erblassers zukommen zu lassen.
    • Eine Postnachsendeantrag stellen, um die Post des Verstorbenen zu sichten, und sich mit den Banken in Verbindung setzen, um sich einen Überblick über die Konten zu verschaffen.
    • Ermitteln, ob der Erblasser eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten als Bezugsberechtigten abgeschlossen hat.
    • Den Erben Auskunft geben und, nach Abschluss der Testamentsvollstreckung, Rechenschaft über sein Handeln ablegen. Er darf nämlich auch über das Vermögen verfügen: Grundstücke veräußern, Schulden bezahlen, Nachlassgegenstände an Miterben herausgeben etc.
    • Bestimmung der durch das Testament oder die gesetzliche Erbfolge begründeten Erbschaftsanteile des Nachlasses.
    • Die Erbschaftsteuererklärung anfertigen und andere fällige Steuern abführen.
    • Einen Aufteilungsplan zu erstellen und den Nachlass zu verteilen, Vermächtnisse zu erfüllen und Auflagen zu vollziehen.

Je nach den jeweiligen Umständen kann ein Nachlassverfahren komplex und langwierig sein kann. Daher sollten Sie sicherheitshalber den Rat eines Anwalts oder Notars hinzuzuziehen, wenn Sie sich überfordert fühlen. Die hier angebotene Auflistung der einzelnen Schritte des Nachlassverfahrens ist nur als allgemeine Orientierungshilfe gedacht.

Informationen bereitgestellt von Phillips & Cohen Associates (Deutschland) GmbH.